Betriebskosten sind alle laufenden Aufwendungen, die dem Vermieter durch das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Gebäuden entsteht. Kurz gesagt, durch die Nutzung der Wohnung können zum Beispiel folgende Kosten entstehen:

  • Kosten der Wasserversorgung und Wasserentsorgung (Entwässerungsgebühren)
  • Kosten der Beleuchtung (Hausstrom)
  • Grundsteuer
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Müllabfuhr und Biomüll
  • Kosten der Außenanlagen (z. B. Rasen mähen, Pflanzflächen pflegen, Hecken schneiden, Spielplätze reinigen, usw.)
  • Sach- und Haftpflichtversicherung (z. B. Gebäude- oder Feuerversicherung)
  • Schornsteinreinigung
  • Wartungskosten (z. B. Wartung Gas-Etagen-Heizung)
  • Kabelgebühren (Gebühren, Wartung und Stromkosten für den TV-Kabelanschluss)
  • Kosten der Aufzugsanlagen (falls vorhanden)
  • Sonstige Betriebskosten (z. B. Wartung der Lüftungsanlagen, Wartung Hebeanlage, etc.)

Bei den oben aufgeführten Angaben handelt es sich lediglich um einen Auszug aus der aktuellen Betriebskostenverordnung, das heißt, es können noch weitere Betriebskosten anfallen, die wir oben nicht aufgeführt haben!

Der Vermieter muss während des laufenden Geschäftsjahres die Rechnungen der Stadtwerke, Versorgungsunternehmen, Handwerksbetriebe usw. bezahlen und muss dafür in Vorkasse treten.

Man kann sich sicherlich vorstellen, dass der Vermieter abhängig von der Anzahl der bewirtschafteten Wohnungen hierfür einen riesigen Betrag aufbringen müsste. Damit der Vermieter hierfür kein Darlehen bei der Bank aufnehmen muss, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass im Mietvertrag vereinbart werden kann, dass vom Mieter "Vorauszahlungen auf die Betriebskosten" in angemessener Höhe zu zahlen sind.

Die Vorauszahlungen und die tatsächlich angefallenen Betriebskosten werden dann einmal jährlich abgerechnet.

Ihre Gesamtmiete setzt sich wie folgt zusammen:
 

Grundmiete (Nettokaltmiete)

+ Zuschläge (z. B. Modernisierungs- oder Untermietzuschlag)

+ Betriebskosten-Vorauszahlung     

+ Heizkosten-Vorauszahlung (bei Zentralheizungen und zentraler Wärmeversorgung)

+ Kaltwasser-Vorauszahlung

= Gesamtmiete (Bruttomiete)

Die Betriebskosten unterteilen sich in verschiedene Betriebskostenarten (z. B. Strom, Wasser, Kosten der Gartenpflege, usw.). Um die einzelnen Kosten richtig abzurechnen, müssen die Kosten unterschiedlichen Kostenträgern zugeordnet werden. Diese Kostenträger werden auch als Abrechnungseinheit bezeichnet. 

Als Kostenträger können die einzelne Wohnung (z. B. bei Wartung der Gas-Etagen-Heizung), das gesamte Haus (Wasser, Entwässerung oder Strom) oder aber eine Wirtschaftseinheit (mehrere Gebäude eines Eigentümers, die in einem örtlichen Zusammenhang stehen und einheitlich finanziert worden sind) zugeordnet werden. 

Die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Kosten (Wasser, Strom, Entwässerung) muss immer auf die kleinstmögliche Abrechnungseinheit erfolgen. Wann immer es möglich ist, wird pro Haus abgerechnet.

Grundsteuer, Straßenreinigung und Kosten für die Pflege der Außenanlagen sind nicht verbrauchsabhängig und nicht wohnungsbezogen. Deshalb werden diese Kosten auf Wirtschaftseinheiten bezogen abgerechnet.

Betriebskosten, die gewerblichen Einheiten zuzurechnen sind, werden gesondert erfasst und auch abgerechnet.

Einmal jährlich werden die angefallenen, umlagefähigen Betriebskosten mit den geleisteten Vorauszahlungen der Mieter in der Betriebskostenabrechnung gegenübergestellt.

Wenn die geleisteten Vorauszahlungen höher sind als die angefallenen Betriebskosten, erhalten die Mieter eine Gutschrift. Die Gutschrift wird dann mit der nächsten Mietzahlung verrechnet.

Wenn die geleisteten Vorauszahlungen niedriger sind als die angefallenen Betriebskosten, so muss der Mieter eine Nachzahlung leisten, die in der Regel mit der nächsten Mietzahlung fällig ist. In Ausnahmefällen kann auch eine Ratenzahlung für die Betriebskostennachzahlung mit dem zuständigen Kundenbetreuer vereinbart werden.

Wie können Sie gemeinsam mit der Schwelmer & Sozialen Wohnungsgenossenschaft eG Betriebskosten einsparen? 

Ihr eigenes umweltbewusstes Verhalten trägt zur Senkung Ihrer individuellen Betriebskosten bei.

Duschen senkt die Kosten des Wasserverbrauchs gegenüber Baden erheblich.

Die konsequente Trennung des Mülls verringert die Kosten, die durch zusätzliche Restmülltonnen entstehen.

Ihre Kundenbetreuerin von der Schwelmer & Sozialen Wohnungsgenossenschaft eG gibt Ihnen gerne Tipps und Anregungen zur Einsparung von Betriebskosten.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

Zuständige Sachbearbeiterin Betriebskosten:

Gabriele Hansch

Tel.: 02336 9193-31
Fax: 02336 9193-93