Seit dem 6. Juni 2025 ist eine An- oder Abmeldung beim Stromversorger nur noch mit Wirkung für die Zukunft möglich. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist nicht mehr zulässig.
Um eine unterbrechungsfreie Stromversorgung und einen reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten, ist eine frühzeitige An- bzw. Abmeldung erforderlich.
Unsere Empfehlung: Planen Sie einen Vorlauf von mindestens zwei Werktagen ein.