FAQ

Infos zur Mitgliedschaft:

Wie werde ich Mitglied?

Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können, ist der Erwerb einer Mitgliedschaft zwingend erforderlich. Ein Genossenschaftsanteil kostet 100,00 €. Um eine Wohnung bei uns anzumieten, müssen elf Anteile erworben werden (1.100,00 €). Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Anteile selbstverständlich wieder ausgezahlt, sofern die satzungsgemäßen Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Mietkaution ist nicht erforderlich.

Jedes Mitglied ist gleichzeitig Miteigentümer an der Genossenschaft und erhält eine jährliche Dividende von derzeit 4 % auf den Geschäftsanteil.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft können Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail an unsere Ansprechpartnerin für Mitgliedschaften wenden. Alternativ können Sie auch online einen Termin vereinbaren.

Kündigungsfristen

Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muss der Genossenschaft mindestens zwei Jahre im Voraus schriftlich vorliegen. 

Infos für Mietinteressenten:

Wie bewerbe ich mich auf eine Wohnung und welche Unterlagen benötigen Sie von mir?

  • Wenn Sie eine unserer Wohnungen anmieten möchten, müssen Sie sich zunächst über ein Online-Formular bei uns als Wohnungssuchender registrieren. So können wir Ihnen passende Wohnungsangebote per E-Mail zuschicken. (Link: Wohnungssuche) 

Tipp: Je breiter Ihre Suchkriterien sind, desto mehr Wohnungen kommen für Sie infrage und desto mehr können wir Ihnen anbieten.

  • Haben Sie ein passendes Wohnungsangebot von uns per E-Mail erhalten, vereinbaren Sie zunächst einen Besichtigungstermin mit uns.
  • Besteht nach dem Besichtigungstermin weiterhin Interesse an der Wohnung, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Zum einen müssen Sie uns eine Selbstauskunft ausfüllen. Neben den personenbezogenen Angaben wird darin auch die Einwilligung zur Einsicht der Schufa gefordert. Zusätzlich sind die letzten beiden Gehaltsnachweise vorzulegen. Wenn Sie Leistungen beziehen, stellen wir Ihnen eine Mietbescheinigung aus. Damit bestätigt der Leistungsträger die Angemessenheit der Gesamtmiete.

Betriebskosten

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind alle laufenden Aufwendungen, die dem Vermieter durch das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Gebäuden entsteht. Kurz gesagt, durch die Nutzung der Wohnung können zum Beispiel folgende Kosten entstehen:

  • Kosten der Wasserversorgung und Wasserentsorgung (Entwässerungsgebühren)
  • Kosten der Beleuchtung (Hausstrom)
  • Grundsteuer
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Müllabfuhr und Biomüll
  • Kosten der Außenanlagen (z. B. Rasen mähen, Pflanzflächen pflegen, Hecken schneiden, Spielplätze reinigen, usw.)
  • Sach- und Haftpflichtversicherung (z. B. Gebäude- oder Feuerversicherung)
  • Schornsteinreinigung
  • Wartungskosten (z. B. Wartung Gas-Etagen-Heizung)
  • Kabelgebühren (Gebühren, Wartung und Stromkosten für den TV-Kabelanschluss)
  • Kosten der Aufzugsanlagen (falls vorhanden)
  • Sonstige Betriebskosten (z. B. Wartung der Lüftungsanlagen, Wartung Hebeanlage, etc.)

Bei den oben aufgeführten Angaben handelt es sich lediglich um einen Auszug aus der aktuellen Betriebskostenverordnung, das heißt, es können noch weitere Betriebskosten anfallen, die wir oben nicht aufgeführt haben!

Warum muss der Mieter Betriebskosten vorauszahlen?

Der Vermieter muss während des laufenden Geschäftsjahres die Rechnungen der Stadtwerke, Versorgungsunternehmen, Handwerksbetriebe usw. bezahlen und muss dafür in Vorkasse treten.

Man kann sich sicherlich vorstellen, dass der Vermieter abhängig von der Anzahl der bewirtschafteten Wohnungen hierfür einen riesigen Betrag aufbringen müsste. Damit der Vermieter hierfür kein Darlehen bei der Bank aufnehmen muss, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass im Mietvertrag vereinbart werden kann, dass vom Mieter "Vorauszahlungen auf die Betriebskosten" in angemessener Höhe zu zahlen sind.

Die Vorauszahlungen und die tatsächlich angefallenen Betriebskosten werden dann einmal jährlich abgerechnet.

Wie setzt sich die Gesamtmiete zusammen?

Ihre Gesamtmiete setzt sich wie folgt zusammen: 

Grundmiete (Nettokaltmiete)

+ Zuschläge (z. B. Modernisierungs- oder Untermietzuschlag)

+ Betriebskosten-Vorauszahlung

+ Heizkosten-Vorauszahlung (bei Zentralheizungen und zentraler Wärmeversorgung)

+ Kaltwasser-Vorauszahlung

= Gesamtmiete (Bruttomiete)

Warum werden Abrechnungseinheiten gebildet?

Die Betriebskosten unterteilen sich in verschiedene Betriebskostenarten (z. B. Strom, Wasser, Kosten der Gartenpflege, usw.). Um die einzelnen Kosten richtig abzurechnen, müssen die Kosten unterschiedlichen Kostenträgern zugeordnet werden. Diese Kostenträger werden auch als Abrechnungseinheit bezeichnet. 

Als Kostenträger können die einzelne Wohnung (z. B. bei Wartung der Gas-Etagen-Heizung), das gesamte Haus (Wasser, Entwässerung oder Strom) oder aber eine Wirtschaftseinheit (mehrere Gebäude eines Eigentümers, die in einem örtlichen Zusammenhang stehen und einheitlich finanziert worden sind) zugeordnet werden. 

Die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Kosten (Wasser, Strom, Entwässerung) muss immer auf die kleinstmögliche Abrechnungseinheit erfolgen. Wann immer es möglich ist, wird pro Haus abgerechnet.

Grundsteuer, Straßenreinigung und Kosten für die Pflege der Außenanlagen sind nicht verbrauchsabhängig und nicht wohnungsbezogen. Deshalb werden diese Kosten auf Wirtschaftseinheiten bezogen abgerechnet.

Betriebskosten, die gewerblichen Einheiten zuzurechnen sind, werden gesondert erfasst und auch abgerechnet.

Wie werden die Betriebskosten und die geleisteten Vorauszahlungen abgerechnet?

Einmal jährlich werden die angefallenen, umlagefähigen Betriebskosten mit den geleisteten Vorauszahlungen der Mieter in der Betriebskostenabrechnung gegenübergestellt.

Wenn die geleisteten Vorauszahlungen höher sind als die angefallenen Betriebskosten, erhalten die Mieter eine Gutschrift. Die Gutschrift wird dann mit der nächsten Mietzahlung verrechnet.

Wenn die geleisteten Vorauszahlungen niedriger sind als die angefallenen Betriebskosten, so muss der Mieter eine Nachzahlung leisten, die in der Regel mit der nächsten Mietzahlung fällig ist. In Ausnahmefällen kann auch eine Ratenzahlung für die Betriebskostennachzahlung mit dem zuständigen Kundenbetreuer vereinbart werden.

Wie kann man Betriebskosten einsparen?

Wie können Sie gemeinsam mit der Schwelmer & Sozialen Wohnungsgenossenschaft eG Betriebskosten einsparen? 

Ihr eigenes umweltbewusstes Verhalten trägt zur Senkung Ihrer individuellen Betriebskosten bei.

Duschen senkt die Kosten des Wasserverbrauchs gegenüber Baden erheblich.

Die konsequente Trennung des Mülls verringert die Kosten, die durch zusätzliche Restmülltonnen entstehen.

Ihre Kundenbetreuerin von der Schwelmer & Sozialen Wohnungsgenossenschaft eG gibt Ihnen gerne Tipps und Anregungen zur Einsparung von Betriebskosten.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!